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Liefer- und Versandbedingungen

1. Anlieferzeiten

Unsere regulären Anlieferzeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Abweichende Lieferzeiten oder die Zustellung in bestimmten Zeitfenstern müssen vorab mit uns abgestimmt und schriftlich bestätigt werden.
Lieferungen außerhalb der regulären Anlieferzeiten können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

2. Zufahrtsbedingungen & Entladung

Die Anlieferung setzt voraus, dass die Lieferadresse über einen gut befahrbaren Zufahrtsweg verfügt, der für Fernverkehrs-Lkw mit einer Länge von ca. 18 Metern geeignet ist.

Je nach Sendungsart erfolgt die Lieferung per Paketdienst, Stückgutspedition oder als Teil- bzw. Komplettladung.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unversichert frei Ladekante (LKW).
Der Empfänger ist für die unverzügliche und sachgerechte Entladung der Ware verantwortlich.

Eine Anlieferung mit Hebebühne ist möglich, sofern diese vorab ausdrücklich beauftragt wurde.

Das Abladen, das Verbringen der Ware zum Aufstellort oder weitere logistische Leistungen sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kosten, die durch erschwerte Zufahrtsbedingungen, Wartezeiten oder Verzögerungen seitens des Kunden entstehen, werden dem Empfänger in Rechnung gestellt.

3. Vergebliche Anfahrt

Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht erreichbar oder kann die Ware nicht entladen werden, gilt die Anfahrt als vergeblich und wird entsprechend berechnet.

Bei Direktfahrten können die Rücklieferkosten die Kosten der ursprünglichen Anlieferung übersteigen.

Eine erneute Anlieferung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Begleichung der zusätzlich entstehenden Kosten.

4. Reklamationen & Sonderleistungen

Im Falle von Reklamationen gelten keine Sonderregelungen hinsichtlich der Lieferung.

Sonderleistungen wie z. B. die Anlieferung mit einem 7,5-t-Lkw, besondere Zeitfenster oder weitere Zusatzaufwände sind nicht im Standardpreis enthalten und müssen – auch bei Ersatz- oder Austauschlieferungen – gesondert vergütet werden.

5. Warenannahme & Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei Anlieferung auf äußere Beschädigungen zu überprüfen.

Transportschäden müssen sofort auf dem Lieferschein bzw. Ablieferbeleg vermerkt und unverzüglich schriftlich an uns gemeldet werden.

Ohne entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein gelten Transportschäden als nachträglich entstanden und können nicht anerkannt werden.

6. Weitergabe von Daten an Versanddienstleister

Zum Zwecke der Zustellung geben wir die für die Lieferung erforderlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) an den jeweils beauftragten Versand- oder Logistikdienstleister weiter.

7. Allgemeine Hinweise

Der angegebene Liefertermin bezeichnet den Zeitpunkt der Bereitstellung zur Anlieferung, nicht zwingend den tatsächlichen Eintreffzeitpunkt beim Kunden.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

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